Michael Groß hat wieder eine sehr erfolgreiche Mediation in einem internationalen Umfeld durchgeführt. Es ging um einen Vertrag über die Erstellung eines Softwaresystems zur Digitalisierung eines städtischen Verkehrsbetriebs in Deutschland. Die Auftragnehmerin war eine ausländische Auftragnehmerin. Bei Streitigkeiten generell und daher auch in diesem Fall sollte zunächst eine Mediation nach den Regeln der EUCON, www.eucon-institut.de, und bei Scheitern der Mediation ein Schiedsgerichtsverfahren nach deutschem Recht vorsieht bzw. vorsah. Die Parteien stritten sich vordergründig um Organisationsfragen und Fehler bei der Projektbearbeitung. Die Mediation ergab, dass es eigentlich um die fehlerhafte Einschätzung der jeweiligen Verursachungsbeiträge ging und daraus falsche finanzielle Folgerungen gezogen wurden. Dies wirkte sich massiv auf die Projektdurchführung in zeitlicher und organisatorischer Hinsicht aus und hätte fast zum Scheitern des Projekts geführt. Durch die Mediation konnte ein für beide Parteien akzeptabler Vergleich mit Hilfe von Michael Groß (30 Stunden) geführt werden. Es gab also mit dem Mediator Michael Groß wieder einmal eine einvernehmliche Streitbeilegung, die zudem schnell und damit auch kostengünstig war. Michael Groß konnte somit auch seine Erfolgsquote von 95% aufrechterhalten.
Michael Groß ist z.Zt. auch als Schiedsrichter in 3 Schiedsverfahren tätig.