Das Bundesjustizministerium arbeitet nach wie vor an der Rectsverordnung gemäß § 6 MediationsG über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator und über seine Fortbildung sowie Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Damit wäre dann der erste Schritt getan, um Klarheit für bisherige und zukünftige Mediatoren zu bekommen, welche Aus- und Fortbildungsanforderungen bestehen. Dadurch könnte dann auch für die Unternehmen es einfacher werden, Kriterien für die Auswahl geeigneter Mediatoren und mithin auch Auswahlkriterien für geeignete Berater zu erhalten. Interessant zu lesen ist hierzu der Aufsatz des Round Table – Mediation & Konfliktmanagement der Deutschen Wirtschaft “Die Erwartungen der Unternehmen an ihre Berater bei der Konfliktberatung und –beilegung in Schieds VZ 2012, 254 ff., der von Dr. Michael Groß mitverfasst wurde. Man darf auch gespannt sein, ob nun große Versicherer eine Zertifizierungsstelle für Aus- und Fortbildungseinrichtungen gründen werden oder diese Aufgabe einer bereits bestehenden Einrichtung überlassen, die bereits Erfahrung mit der Mediation und der entsprechenden Aus- und Fortbildung hat.